Selbständigkeit als Künstler

Viele Künstler arbeiten selbständig. Das gilt insbesondere für Sparten, in denen es nur eine geringe Anzahl von Anstellungsmöglichkeiten gibt. Andere entscheiden sich aus idealistischen Gründen für eine freiberufliche Tätigkeit. Die Entscheidung für eine Selbständigkeit sollte bewusst getroffen werden. Sie sollte keine Notlösung sein, etwa weil man keine feste Anstellung findet.

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren. Selbständige Künstler sind auf sich allein gestellt. Die freiberufliche Tätigkeit verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Es ist erforderlich, Kontakte zu knüpfen, um seine Werke zu verkaufen. Soziale Netzwerke spielen dabei eine große Rolle. Wenn man Aufträge erhalten hat, ist es wichtig, die vereinbarten Termine einzuhalten und den Kunden zufrieden zu stellen. Da man bei einer Selbständigkeit nicht über geregelte Einkommensverhältnisse verfügt, ist eine psychische Belastbarkeit von Vorteil. Auch bei finanziellen Engpässen, sollte man einen kühlen Kopf behalten und in der Lage sein, sich auf die Arbeit zu konzentrieren.

Um die eigenen Aussichten auf dem Markt einschätzen zu können, ist es notwendig, die eigenen Stärken und Schwächen zu kennen. Bei der Selbsteinschätzung ist es hilfreich, sich mit Künstlern aus derselben Sparte zu vergleichen.
Als Freiberufler sollte man ein positives Verhältnis zu Zahlen haben. Auch wer für die Buchführung einen Steuerberater beauftragt oder Internet Rechner nutzt, sollte mit Einnahmen sinnvoll haushalten können.

Sowohl aus steuerlichen als auch aus sozialrechtlichen Gründen sollte vorab geklärt werden, ob eine Tätigkeit als Freiberufler möglich ist. Als Freiberufler braucht man keinen Gewerbeschein und muss keine Gewerbesteuer zahlen. Der Freiberufler braucht keine Genehmigungen zu beantragen und muss dem Finanzamt keine Bilanzen vorlegen. Statt 19 Prozent müssen meistens nur sieben Prozent Mehrwehrsteuer abgeführt werden. Wenn das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist der freiberufliche Künstler verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden.
Um festzustellen, ob eine Freiberuflichkeit möglich ist, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich. Handelt es ich um eine künstlerische, um eine kunsthandwerkliche oder um eine kunstgewerbliche Tätigkeit? Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein Gewerbe oder Handwerk handelt, steigt oft mit dem Gebrauchswert der künstlerischen Produkte. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer sich unsicher ist, kann beim Finanzamt, bei der künstlerischen Sozialversicherung oder beim Berufsverband nachfragen.
Eine weitere Rolle spielt die Frage, ob es sich um eine echte Selbständigkeit oder eher um eine Scheinselbständigkeit handelt. Künstler gelten beispielsweise als selbständig, wenn sie für unterschiedliche Produktionen arbeiten. Dabei kann es sich auch um ein und denselben Auftraggeber handeln, wenn jeweils einzelne Verträge abgeschlossen werden. Genauere Auskünfte erhält man bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).

  • Bildnachweis: dynamixx - Fotolia.com

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>